
Eigendepot = Depot A : Dient der Aufnahme eigener Wertpapiere des hinterlegenden Bankier s sowie derjenigen Wertpapiere seiner Kunden, die für alle Forderung en des Drittverwahrer s gegen ihn unbeschränkt als Pfand haften, und der Wertpapiere , die im Eigentum des Zwischenverwahrers stehen. Fremddepot = Depot B : In dieses gelangen sämtliche...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/depot-a-b-c-d/depot-a-b-c-d.htm
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